BERATUNGSBESUCHE
nach § 37,3 SGB XI
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Bekannte in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37,3 SGB XI einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einer zugerlassenen Einrichtung in Anspruch zu nehmen.
Gerne führe ich für Sie diesen Beratungsbesuch durch.
Pflegegrad 1: nicht verpflichtend
Pflegegrad 2-3: 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4-5: 1 x pro Vierteljahr (ab 01.01.2026 1 x pro Halbjahr - bei Bedarf vierteljährlich möglich)
Entlastungsbeitrag nach § 45a Alltagsbegleitung
Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen.
Das Angebot der Alltagsbegleitung umfasst persönliche Hilfeleistungen wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen.
Kostenlose Pflegeschulung nach § 45 SGB XI
Ich biete individuelle Pflegeschulungen für Angehörige an - praxisnah, verständlich und auf Ihre persönliche Pflegesituation abgestimmt.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Oft ist eine vorherige Genhemigung notwendig!
Hilfe bei Anträgen
Hilfe bei Pflegegrad, Anträgen & Widerspruchsverfahren
Ich unterstütze Sie bei allen Anträgen rund um die Pflege und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu beantragen.
Damit Sie auf den Begutachtungstermin optimal vorbereitet sind, stehe ich im Vorfeld im engen Austausch mit Ihnen, bereite Sie auf den Termin vor.
Individuelle Pflegeberatung
Ich berate Sie persönlich und individuell zu Ihrer Pflegesituation - abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse vor Ort bei Ihnen zu Hasuse oder bei mir im Büro.
Unterstützung für Angehörige
Ich unterstütze Angehörige und stehe beratend zur Seite
